Fürstliche Privilegien aus Liechtenstein
Die Globalisierung bietet den Anlegern völlig neue Perspektiven. Nutzen Sie diese und schauen Sie über den Tellerrand hinaus. Stellen Sie sich die alles entscheidende Frage: Warum muss mein Geld auf einem deutschen Depot liegen? Hat das Vorteile – oder überwiegen die Nachteile? Welche Alternativen gibt es? Und wo gibt es diese?
EU und EWR
Diese beiden Abkürzungen stehen für die „Europäische Union“ mit ihren 27 Mitgliedsstaaten und für den „Europäischen Wirtschaftsraum“ mit …… ? Hier wird’s jetzt schwieriger, der Begriff ist zwar bekannt aber wer gehört eigentlich dazu und wie ist der EWR mit der EU verbunden?
Der EWR erweitert den Binnenmarkt der EU seit 1994 um die Mitgliedsstaaten der EFTA (Europäische Freihandelszone) mit Ausnahme der Schweiz.
Der EWR besteht also aus den EU Mitgliedsstaaten und den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. Wichtig ist dabei, dass zwischen der EU und dem EWR vertragliche Beziehungen auf vielerlei Gebieten bestehen. Die Schweiz ist allerdings davon ausgenommen, sie hat das Abkommen 1994 nicht ratifiziert. Warum ist das wichtig?
EU-Bürger haben das Recht, in diesen drei Staaten Verträge nach dem Recht des jeweiligen Staates abzuschließen, für das Fürstentum Liechtenstein gilt das seit dem 1. Mai 1995. Dadurch erlangt dieser kleine Staat mit seinen knapp 35.000 Einwohnern und dem mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Einkommen der Welt (BIP € 90.000 /Kopf) eine besondere Bedeutung. EU-Bürger können somit die Vorteile des Liechtensteiner Rechts nutzen – und die sind beträchtlich.
Bisher waren die Liechtensteiner Vermögensverwalter aber erst bereit, mit deutschen Anlegern zu sprechen, wenn diese mehr als € 250.000 anlegen wollten. Auch ein Grund, warum Sie bisher wohl noch nichts von diesen Vorteilen gehört haben. Aber das wird jetzt anders!
Die Konkurrenz aus Deutschland mit ihren Liechtensteiner Schwesterunternehmen macht es möglich.
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