Standpunkt

Lieber Leser,

Steuerhinterziehung ist ein kriminelles Delikt – und das Steuersünder verfolgt und bestraft werden müssen war und ist eine Selbstverständlichkeit. Warum aber die Inszenierung der Durchsuchung beim Postchef Zumwinkel?

Ein Manager steht in der Öffentlichkeit und darf so etwas nicht tun, auch selbstverständlich! Aber woher wusste das ZDF von der bevorstehenden Aktion? Es erinnert an die öffentlichkeitswirksame Vorgehensweise der Steuerfahndung von vor 14 Jahren, da ging es um die Durchsuchung einer deutschen Großbank, nachdem die Steuerfahndung mit Informationen über “Luxemburg-Transfers” versorgt worden war.

Also ist dieser “Steuerskandal” eine medienwirksame Reklame-Veranstaltung der Steuerfahndung? Wohl auch. Entgegen den Behauptungen der Finanzoberen über die zunehmenden Erfolge der Steuerfahndung geht die Zahl der Urteile und Strafbefehle (und nur das zählt!) seit über 20 Jahren zurück. Es geht auch um das Einziehen von hinterzogenen Steuern, in erster Linie durch Selbstanzeigen und Geständnisse, der Druck hat Wirkung gezeigt, und das ist auch in Ordnung, sonst leidet die Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahler.

Neu ist der direkte Eingriff in einen anderen Staat und damit auch in das Völkerrecht. Verwendet wurden Daten, die aus einer Straftat in einem anderen Land stammten, aufgekauft vom Straftäter durch den BND. Dazu stellen sich die Fragen: Darf der Auslandsgeheimdienst letztlich gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden und sind diese Daten überhaupt rechtlich verwertbar? Wurden in Kenntnis dieser Dinge also bewusst Geständnisse und Selbstanzeigen provoziert?

Bei allen Groll gegen Steuerhinterzieher á la Zumwinkel: Ist das ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat? Ich habe kein gutes Gefühl. Eine Verteuflung Liechtensteins löst nicht das Problem. Kriminelle Energie wird immer Lösungen finden – mit oder ohne “Steueroasen”.

Losgelöst von der politischen Diskussion muss aber eingeräumt werden, das Liechtenstein dem Shengen-Abkommen beigetreten ist und durchaus die Geldwäsche-Richtlinien befolgt. Als freiheitlich organisierter Staat achtet er nicht nur die Privatsphäre seiner Bürger (und Kunden) sondern verfügt auch über eine innovative und nicht überregulierte Finanzbranche, die in Konkurrenz zu der der Nachbarländer steht. Zudem ist diese für alle EU-Bürger zugänglich, Liechtenstein ist schon lange Mitglied des EWR. Das haben auch deutsche Versicherer erkannt und arbeiten an Konzepten in Zusammenarbeit mit ihren Liechtensteiner Töchtern.

Dazu kam postwendend Kritik aus der Politik. Der Unions-Fraktionsvize Michael Meister dazu: Niemand dürfe die Abgeltungssteuer umgehen. Falsch, Herr Meister. In einer Versicherung bleiben die Erträge Abgeltungssteuer-frei solange diese in der Versicherung verbleiben, unabhängig von Ihrer (europäischen) Herkunft. Das ist die Rechtslage! Dass die Versicherung dazu gesetzliche Vorgaben zu erfüllen hat ist richtig, aber das können Liechtensteiner Versicherungsunternehmen auch.

Fazit:

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen hat auch das Recht, seine persönliche Situation so zu gestalten, dass er nicht mehr als nötig zahlt. Und das darf er – dank der Freizügigkeit – auch völlig legal innerhalb des EU/EWR Raumes. Die Finanzverwaltung weiß das, unsere Politiker nicht?

Blieben Sie stark!

Rüdiger Boy

In diesen Beitrag sind Daten, Fakten und Meinungen aus den Publikationen Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Focus und marktintern Steuertip eingeflossen.

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